Wer eine Wohnimmobilie sanieren will, dem bietet die KfW zurzeit sehr günstige
Kredite mit Tilgungszuschüssen und das bafa fördert mit Direktzuschüssen bei
Einzelmaßnahmen ohne Kredit.
Wer wird gefördert?
Das Programm "Energieeffizient sanieren" richtet sich an Eigentümer
älterer Wohnhäuser.
Das Programm "Energieeffizient sanieren" gliedert sich in
folgende Teile:
1. Energieeffzient sanieren Effizienzhaus (KfW) - Kredit und Tilgungszuschuss
2. Energieeffizient sanieren Einzelmaßnahmen (KfW) - entfällt ab 28.7.2022
3. Energieeffizient sanieren - Direktzuschuss (‚bafa‘ Einzelmaßnahmen)
4. Baubegleitung
Förderhöchstgrenzen:
Was wird gefördert?
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten werden gefördert.
Zinsen ab 0,01 % bis 0,57% und 0,68% eff. Jahreszins: KfW-Programme
(Stand 28.7.2022)
Effizienzhaus-Typ
Höhe des Zuschusses bei Antragstellung - Anteil erneuerbare Energien weniger als 55%
Effizienzhaus 55
15 % Ihrer förderfähigen Kosten (max. 120.000,-€), bis zu 18.000 Euro für jede Wohneinheit
Effizienzhaus 70
18 % Ihrer förderfähigen Kosten (max. 120.000,-€), bis zu 12.000 Euro für jede Wohneinheit
Effizienzhaus 85
5 % Ihrer förderfähigen Kosten (max. 120.000,-€), bis zu 6.000 Euro für jede Wohneinheit
Kredithöhe
max. 120.000,-€ je Wohneinheit
Einzelmaßnahmen (bafa)
20 %* Ihrer förderfähigen Kosten (max. 60.000,-€), bis zu 12.000 Euro für jede Wohneinheit
*wird ab 15.8.2022 auf 15% gesenkt
KfW-“Tilgungszuschuss und Kredit je Wohneinheit“
Alle Angaben sind Stand 28.Juli 2022 und können sich jederzeit ändern. Irrtümer sind vorbehalten.
1. Effizienzhaus bis zu 150.000 € pro Wohneinheit.
2. Einzelmaßnahmen(-kombinationen) bis zu 60.000 €
Energieeffizient Sanieren
KfW bzw. bafa Förderprogramme für die Sanierung von Wohngebäuden
Für die Sanierung eines Wohngebäudes zu einem
Efizienzhaus und den damit verbundenen
Fördermitteln ist eine vorherige zu 80% geförderte
bafa- „Vor-Ort-Beratung“ unerlässlich.
Auch ohne das Effizienzhaus zum Ziel ist eine
bafa- „Vor-Ort-Beratung“ empfehlenswert. Z.B. um
die effizienteste Sanierung und die Gebäudeschwachstellen
mit den höchsten Energieverlusten zu ermitteln.
!!! Bei KfW und bafa Förderung dürfen vor Antragstellung noch keine
Werk- oder Lieferverträge mit den Unternehmen und Lieferanten geschlossen
worden sein, die den zu fördernden Maßnahmen zuzurechnen sind. !!! *
* Originaltext: „… zum Zeitpunkt der Antragstellung
für die beantragte/n Einzelmaßnahmen im Rahmen
der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude
(BEG EM) noch keinen der Ausführung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrag
(insbesondere Kaufvertrag, Werkvertrag)
abgeschlossen habe,“
Effizienzhaus-Typ
Höhe des Zuschusses bei Antragstellung - Anteil erneuerbare Energien mindestens 55%
Effizienzhaus 55 EE
20 % Ihrer förderfähigen Kosten (max. 150.000,-€), bis zu 30.000 Euro für jede Wohneinheit
Effizienzhaus 70 EE
15 % Ihrer förderfähigen Kosten (max. 150.000,-€), bis zu 22.500 Euro für jede Wohneinheit
Effizienzhaus 85 EE
10 % Ihrer förderfähigen Kosten (max. 150.000,-€), bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit
Kredithöhe
max. 150.000,-€ je Wohneinheit
Laufzeit 10 Jahre - 0,01%
Laufzeit 20 Jahre - 0,34%
Laufzeit 30 Jahre - 0,57%
Annuitätendarlehen
Endfälliges Darlehen
Laufzeit 4-10 Jahre - 0,68%
Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Kredit gefördert, z.B.: max. 10.000,-€ je Wohneinheit für 1 und 2 Familienhäuser
und 50% Tilgungszuschuss auf den Kredit (max. 5.000,-€)
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Der Kredit für Einzelmaßnahmen wurde ersatzlos gestrichen
bafa-“Direktzuschuss je Wohneinheit“
Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt