Ein KfW-Effizienzhaus 115 liegt beim Bedarf an Primärenergie um 15% über dem Wert des EnEV Referenzgebäudes. Und ist als unterste Stufe in der Kategorie ‚Effizienzhaus‘ in KfW-Programmen förderbar. Z.B. mit 25% Tilgungszuschuss im Programm 151. Beispiel: Betragen die Sanierungskosten 120.000 € (je Wohneinheit) dann beträgt der Tilgungszuschuss 30.000 € (je Wohneinheit). Die Eigenkosten sinken auf 90.000 € (je Wohneinheit).
Ein KfW-Effizienzhaus 100 entspricht dem EnEV Referenzhaus zu 100%. Der Zuschuss beträgt hier 27,5% der Bau- und Nebenkosten.
Ein KfW-Effizienzhaus 85 der Bedarf liegt bei 85% Primärenergie eines EnEV Referenzhauses (100%). Also 15% weniger. Der Zuschuss beträgt hier 30%.
Nicht nur KfW-Effizienzhäuser 115,100, 85 usw. sind möglich. Auch ein KfW-Effizienzhaus 101 ist erreichbar, würde dann in die nächst höhere Förderstufe ‚KfW-Effizienzhaus 115‘ fallen.
Bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen gibt es kein Referenzhaus als Vergleichsgrundlage. Hier geht es z.B. bei der Sanierung von Außenbauteilen um die Einhaltung der zulässigen maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten U-Wert = W/(m²K) (Watt pro m² x Kelvin). K = 1°C Temperaturunterschied
Alle Angaben sind Stand September 2020 und können sich jederzeit ändern. Irrtümer sind vorbehalten.
Ein KfW-Effizienzhaus 70 ist bei einem freistehenden Gebäude z.B. mit Einsatz einer Wärmepumpe (Geothermie) möglich.
Ein Reihenhaus, insbesondere ein Reihenmittelhaus, oder auch eine Doppelhaushälfte kann im Vergleich zu einem freistehenden Gebäude, wegen der geringeren Außenwandflächen leichter und wirtschaftlicher zum Effizienzhaus saniert werden. Alle genannten EnEV-Regelungen fließen ab 1.November 2020 in das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein. Das ‚GEG‘ gilt dann entsprechend anstelle der außer Kraft gesetzten ‚EnEV‘. Anstelle ‚EnEV‘ heißt es dann ‚GEG‘.
Was ist ein KfW-Effizienzhaus?
Dem Effizienzhaus dient das Referenzgebäude als Vorbild Das Referenzhaus ist ein errechnetes Wohngebäude auf der Grundlage der EnEV (Energie und Einsparverordnung) und dient als Vergleich des Bedarfs an Primärenergie und den Transmissionswärmeverlusten, mit dem realen zu sanierenden oder zu bauenden Gebäude. Es besitzt die gleiche Geometrie, gleiche Gebäudenutzfläche und Ausrichtung (EnEV §3). Ein mathematisches, theoretisches und virtuelles Gebäude. Errechnet zum Vergleich und dient als Vorbild. Ein Effizienzhaus ist ein Gebäude das auf der Grundlage eines Referenzgebäudes berechnet und gebaut wird.
Bei der Sanierung von Altbauten ist ein Zuschlag zum Referenzgebäude von 40% zulässig. Siehe auch GEG Änderung/Ergänzung ab 1.November 2020. Das wäre theoretisch ein Effizienzhaus 140. Nicht förderbar, da nicht wirklich Effizient, aber zum sanieren mit Mindestanforderung ohne KfW Förderung erlaubt.