Denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen
Energieausweis.
Beim Verbrauchsausweis besteht Wahlfreheit zum
Bedarfsausweis. Umgekehrt nicht.
Liegen keine Verbrauchsdaten (z.B. Heizölrechnungen)
für die letzten 3 Jahre vor, muß ein Energieausweis auf
der Grundlage des Bedarfs ausgestellt werden. Dies gilt
auch, wenn das Gebäude umfangreich energetisch
saniert wurde (z.B. Dämmaßnahmen, neue Fenster u.a.).
Immer dann wenn mit einem veränderten Energiebedarf
zu rechnen ist.
Bedarfsausweise fallen meistens um bis zu 25% schlechter aus als Verbrauchsausweise, deswegen
können beide Ausweisarten nicht miteinander verglichen werden.
Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte
für den Energiebedarf rechnerisch auf der
Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen,
den technischen Gebäude- und Heizungsdaten
und unter standardisierten Rahmenbedingungen
(Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur)
bestimmt.
Für den Verbrauchsausweis werden die
Verbrauchsdaten mindestens der letzten 3 Jahre
benötigt (z.B. Heizölrechnungen).
Unterschied zwischen Bedarfs-,
und Verbrauchsausweis
Angaben in kWh
pro Jahr
pro m² und
Aus den Zahlenangaben des Energieausweises kann der Endenergiebedarf oder Verbrauch ermittelt und die
ungefähren Energiekosten pro Jahr errechnet werden. 10 kWh entsprechen in etwa 1 Liter Heizöl oder 1m³ Gas.
100 kWh sind ungefähr in 10 Liter Heizöl. Wenn 1 Liter Heizöl 0,60€ kostet, wären dies 6.-€ pro Jahr und 1m²
Gebäudenutzfläche. 120m² Gebäudenutzfläche kosten demnach 720.-€ pro Jahr oder 60.-€ pro Monat.
Bedarfsausweis:
Ausstellung aufgrund einer Bedarfsberechnung.
Energetische Berechnung des Gebäudes ist notwendig.
Alle Neubauten
Altbauten mit bis zu 4 Wohneinheiten
… wenn Bauantrag vor dem 1.11.1977
und die 1.Wärmeschutzverordnung
nicht erfüllt wird
Verbrauchsausweis:
Ausstellung aufgrund des Energieverbrauchs
mindestens der letzten 3 Jahre
Wohngebäude mit mindestens
5 Wohneinheiten
Altbauten mit bis zu 4 Wohneinheiten
… wenn Bauantrag ab dem 1.11.1977
… oder Bauantrag vor dem 1.11.1977 und
die 1.Wärmeschutzverordnung erfüllt wird
Gebäudeenergieausweis
Wann ist ein Energieausweis notwendig?
Bei Vermietung oder Verkauf eines Wohngebäudes.
Welcher Ausweis wird benötigt?
Alle Angaben sind Stand Juni 2020 und können sich jederzeit ändern. Irrtümer sind vorbehalten.